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   VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 4 K 17.30477   

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https://dejure.org/2017,36457
VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 4 K 17.30477 (https://dejure.org/2017,36457)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.09.2017 - AN 4 K 17.30477 (https://dejure.org/2017,36457)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. September 2017 - AN 4 K 17.30477 (https://dejure.org/2017,36457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1 - 3
    Zur Behandelbarkeit einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und Finanzierbarkeit der erforderlichen Behandlung in Georgien

  • rewis.io

    Zur Behandelbarkeit einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und Finanzierbarkeit der erforderlichen Behandlung in Georgien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 4 K 17.30477
    Insbesondere ist das erkennende Gericht - auch unter Berücksichtigung der dem Kläger im Zusammenhang mit der hier unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des konkreten Krankheitsbildes beim Kläger und der Modalitäten der medizinischen Versorgung im Heimatland Georgien, zu treffenden Gefahrenprognose zuzubilligenden materiellen Beweiserleichterungen (vgl. etwa BVerwG, B. v. 08.02.2011 - 10 B 1/11 - juris) - nicht davon überzeugt (§ 108 Abs. 1 VwGO), dass die - ersichtlich schwere und voraussichtlich zumindest noch auf längere Dauer bestehende (Betreuung ist vorerst angeordnet bis zum 9.12.2023) - psychische Erkrankung des Klägers in seinem Heimatland Georgien etwa nicht ausreichend (vgl. zum anzuwendenden Maßstab: § 60 Abs. 7 Satz 2 und 3 AufenthG) behandelbar wäre und dass die Finanzierung der erforderlichen Behandlung etwa nicht gesichert wäre, ohne dass der Kläger Zuzahlungen aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen - so er denn über solches verfügen würde - leisten müsste.
  • VG Augsburg, 19.06.2018 - Au 6 K 18.30910

    Keine Abschiebungsverbote nach Georgien

    Dies zusammen genommen, ist die soziale und medizinische Grundversorgung des Klägers im Fall seiner Rückkehr nach Georgien gesichert (zur Sicherung der Grundversorgung wie hier VG Würzburg, U.v. 25.9.2017 - W 7 K 17.31289 - juris Rn. 24; VG Ansbach, U.v. 13.9.2017 - AN 4 K 17.30477 - juris Rn. 13; VG Würzburg, U.v. 7.8.2017 - W 7 K 16.31851 - juris Rn. 23; speziell auch zu Nierenerkrankungen und Diabetes VG Gelsenkirchen, U.v. 7.3.2017 - 6a K 8/16.A - juris Rn. 32 ff.).
  • VG Augsburg, 24.05.2018 - Au 6 S 18.30911

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag eines georgischen Asylbewerbers

    Dies zusammen genommen, ist die soziale und medizinische Grundversorgung des Klägers im Fall seiner Rückkehr nach Georgien gesichert (zur Sicherung der Grundversorgung wie hier VG Würzburg, U.v. 25.9.2017 - W 7 K 17.31289 - juris Rn. 24; VG Ansbach, U.v. 13.9.2017 - AN 4 K 17.30477 - juris Rn. 13; VG Würzburg, U.v. 7.8.2017 - W 7 K 16.31851 - juris Rn. 23; speziell auch zu Nierenerkrankungen und Diabetes VG Gelsenkirchen, U.v. 7.3.2017 - 6a K 8/16.A -juris Rn. 32 ff.).
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